top of page
IMG_8004.JPG

Maimarkt 2023 

1. FC Saarbrücken - Sportgericht ordnet Auflagen an

Das Sportgericht der Regionalliga Südwest hat aufgrund der Vorfälle im Saisoneröffnungsspiel zwischen 1. FC Saarbrücken und dem SSV Ulm neben der Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 1.250 € für Spiele des 1. FC Saarbrücken Sicherheitsauflagen angeordnet, die zunächst bis zum 31.12.2017 befristet sind. Im Mittelpunkt dieser Sicherheitsauflagen steht die Einführung einer Videoüberwachung im Stadion, die in den Profi-Ligen schon lange zum sicherheitstechnischen Standard zählt. Um eine Unkenntlichmachung einzelner Täter bei der Verwendung von Pyrotechnik zu verhindern, ordnete das Sportgericht flankierende Maßnahmen an. Diese bestehen u.a. in einem Verbot von so genannten Blockfahnen. Der Verein 1. FC Saarbrücken wurde zudem verpflichtet, sämtliche aufgrund der Auswertung der Videoaufnahmen ausgesprochenen Stadionverbote der Regionalliga Südwest zu melden. Die angeordneten Maßnahmen gelten sowohl bei Heim- als auch bei Auswärtsspielen des 1. FC Saarbrücken. Die Kosten der Sicherheitsmaßnahmen hat der 1. FC Saarbrücken zu tragen. „Mit den angeordneten Sicherheitsauflagen hat sich das Sportgericht bewusst gegen so genannte Kollektivstrafen, wie z.B. Zuschauerteilausschlüsse, entschieden und setzt stattdessen auf gezielte Präventionsmaßnahmen, um die Verwendung von Pyrotechnik im Stadion zu verhindern.“ so das Sportgericht in seiner Urteilsbegründung. 

bottom of page