FK Pirmasens sieht vom Gang zum Ständigen Schiedsgericht ab
In der Abschlusstabelle der Regionalliga Südwest in der zurückliegenden Spielzeit 2016/2017 hat der FK Pirmasens mit 42 Punkten den 14. Tabellenplatz eingenommen und ist damit nach den Auf- und Abstiegsregelungen der Spielordnung der Regionalliga Südwest abgestiegen. Dem FKP wurde dementsprechend am 08.06.17 die Zulassung zur Regionalliga Südwest für die Spielzeit 2017/2018 aufgrund der fehlenden sportlichen Qualifikation versagt.

Am 13.06.17 stellte der KSV Hessen Kassel beim zuständigen Amtsgericht Kassel einen Insolvenzantrag. Als Zulassungsnehmer der Regionalliga Südwest in der Spielzeit 2016/2017 hat Kassel mit dem Erreichen des zehnten Platzes in der Abschlusstabelle die sportlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an dieser Spielklasse in der Saison 2017/18 erfüllt. Der letzte Spieltag der Regionalliga Südwest fand in der Spielzeit 2016/2017 am 20.05.17 statt. Durch den Zulassungsvertrag vom 06.06.16 hat der KSV Hessen Kassel die Satzung und Ordnungen des Deutschen Fußball-Bundes e.V. (DFB) sowie der Regionalliga Südwest GbR, ferner unter anderem aber auch die Verbindlichkeit der Entscheidungen der Organe und Kommissionen des Ligaträgers anerkannt. Gemäß § 6 der DFB-Spielordnung und Spielordnung der Regionalliga Südwest werden der klassenhöchsten Mannschaft eines Zulassungsnehmers der Regionalliga grundsätzlich mit Stellung des eigenen Insolvenzantrags neun Gewinnpunkte mit sofortiger Wirkung aberkannt. Etwas anderes gilt, wenn der Insolvenzantrag erst – wie vorliegend – nach Abschluss des letzten Spieltages bis einschließlich 30. 06. eines Jahres gestellt wird. In diesem Fall erfolgt die Aberkennung der neun Gewinnpunkte mit Beginn der anschließenden Spielzeit. Die Spielkommission der Regionalliga Südwest hat am 21.06.17 deshalb folgerichtig entschieden, dass der
Regionalliga-Mannschaft des KSV Hessen Kassel e. V. in der Regionalliga Südwest erst zur Spielzeit 2017/2018 neun Gewinnpunkte abgezogen werden.
Der FK 03 Pirmasens hat am 16.06.17 Beschwerde gegen die Nichtzulassung zur Regionalliga Südwest für die Saison 2017/2018 eingelegt.
Die Spielkommission der Regionalliga Südwest hat am 21.06.17 beschlossen, der Beschwerde nicht abzuhelfen. Damit war die Gesellschafterversammlung der Regionalliga Südwest GbR gemäß der Zulassungsordnung der Regionalliga Südwest dazu berufen, eine abschließende Entscheidung zu treffen. Auch die Gesellschafterversammlung hat die Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen, ebenso den hilfsweise gestellten Antrag, dem FK Pirmasens im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung einen zusätzlichen Startplatz einzuräumen.
Die in der Beschwerde des FKP vorgetragenen Argumente, insbesondere im Hinblick auf eine verzögerte Antragstellung durch den KSV Hessen Kassel, konnten zu keiner anderen Bewertung führen. Dem Hilfsantrag, dem FK Pirmasens einen zusätzlichen Startplatz einzuräumen, konnte nicht entsprochen werden, da dies für die kommende Spielzeit 2017/18 zwingend zu einem verschärften Abstieg und damit einer Benachteiligung der übrigen Ligateilnehmer entgegen des eindeutigen Wortlauts der Zulassungsordnung geführt hätte. Eine Aufstockung der Regionalliga Südwest mit einer in Konkurrenz spielenden Mannschaft kam daher aus rechtlichen Gründen von Anfang an nicht in Betracht.
Durch diese endgültige Entscheidung der Regionalliga Südwest stand dem FKP nur noch der Weg zum Ständigen Schiedsgericht offen, die Anrufung ordentliche Gerichte ist durch die vertraglich getroffen Schiedsgerichtsabrede ausgeschlossen. Im Rahmen einer Pressekonferenz vom 28.06.17 teilte der FK Pirmasens aber mit, vom Beschreiten des Rechtswegs abzusehen.